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  C.-J. Busatis GmbH

Tenter Weg 24
42897 Remscheid-Lennep

Tel.: +49 (0) 21 91 / 6 21 25
Fax: +49 (0) 21 91 / 66 67 41
Mail: info@busatis.de

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Versteigerungsbedingungen

C.-J. Busatis GmbH

Conditions for Auctions ⇒ Extract in english

Mit der Teilnahme an der Versteigerung erkennen Sie nachfolgende Versteigerungsbedingungen an:

  1. Die einzelnen Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich z.Z. der Versteigerung befinden. Für eine bestimmte Beschaffenheit sowie Mängel, Fehler, Schäden, Vollständigkeit und besondere Eigenschaften wird keine Gewähr geleistet. Technische Informationen, Daten, Maße und Baujahre sind unverbindlich. Die vorherige Besichtigung der Kaufgegenstände wird daher ausdrücklich vorausgesetzt. Dieses gilt vor allem
  2. Änderungen bezüglich der Positionen vorbehalten.
  3. Zur Versteigerung von Werkzeugmaschinen werden als Bieter nur Personen zugelassen, welche die Maschinen für ihren Geschäftsbetrieb ersteigern wollen.
  4. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf zuzüglich 15 % Versteigerungsgebühr und 19 % MWSt. auf den Gesamtbetrag.
  5. Jedes Gebot kann ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen werden.
  6. Die Höhe der Gebote wird vom Versteigerer nach seinem Ermessen für die ganze Versteigerung oder für einzelne Gegenstände besonders
  7. Wenn 2 oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines weiteren Gebotes erfolglos bleibt, so entscheidet der Versteigerer.
  8. Entstehen Streitigkeiten über das letzte Gebot, so kommt der Verkaufsgegenstand nochmals zur Versteigerung.
  9. Der Meistbietende ist an sein Gebot gebunden, während der Versteigerer berechtigt ist, einen Zuschlag nur unter Vorbehalt zu erteilen.
  10. Ein Bieter, welcher für einen Auftraggeber kauft, haftet neben diesem als Selbstschuldner.
  11. Der Kaufgegenstand gilt mit dem Zuschlag als dem Käufer übergeben, womit auch Haftung und Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlustes oder der Beschädigung durch Feuer, Wasser, Sturm, Diebstahl und Einbruchdiebstahl auf den Käufer übergehen. Der Erwerb der Gegenstände geschieht unter ausdrücklichem Verzicht auf jede Reklamation.
  12. Das Eigentum geht jedoch erst nach vollständiger Zahlung und Einlösung der Zahlungsmittel an den Käufer über.
  13. Der Käufer ist zur Abnahme der ersteigerten Gegenstände verpflichtet.
  14. Die Zahlung der ersteigerten Gegenstände zuzüglich Provision und MwSt. muß am Versteigerungstag geleistet werden. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, wird der Kaufgegenstand nochmals versteigert. Zu einem weiteren Gebot wird der erste Käufer nicht zugelassen, für den Mindererlös bleibt er haftbar, auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Aufrechnungen sind nicht gestattet.
  15. Alle Zahlungen sind nur an den Versteigerer oder dessen beauftragten Mitarbeiter zu leisten.
  16. Der Versteigerer ist berechtigt, Kaufgelder und Nebenleistungen im eigenen Namen für Rechnung des Auftraggebers einzuziehen und einzuklagen.
  17. Wenn gegen den Käufer eine Zwangsvollstreckung stattfindet oder droht, kann der Versteigerer jederzeit vor Fälligkeit Zahlungen verlangen.
  18. Während oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen Überlastung der Buchhaltung einer nochmaligen Prüfung, Irrtum vorbehalten.
  19. Bei Zahlungen mit Scheck gilt dieser nur in Verbindung mit einer unwiderruflichen Bankbestätigung. Fahrzeuge nur gegen Barzahlung bzw. LZB-Scheck.
  20. Die ersteigerte Ware muß innerhalb der angegebenen Termine vollständig abgeholt werden.
  21. Sollte der Abholtermin überschritten werden, so haftet der Käufer für sämtliche Folgekosten, z.B. der weiteren Lagerung, Demontage und evtl.
  22. Der Käufer ist für die Demontage und den Transport selbst verantwortlich.
  23. Für Beschädigungen, die durch den Käufer oder dessen Beauftragte verursacht werden, haftet der Käufer.
  24. Für Unfälle während der Besichtigung, Versteigerung und Abholung wird keine Haftung übernommen.
  25. Für alle zum Verkauf gestellten Objekte, welche freihändig verkauft werden, gelten ebenfalls die vorstehenden Bedingungen.
  26. Vorstehende Bedingungen sind Bestandteil eines jeden Kaufvertrages meiner Versteigerung und der Freiverkäufe.
  27. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Remscheid (Germany).
  28. Druckfehler und Irrtum vorbehalten.
  29. Für Übereinstimmung zwischen Fotos und technischen Beschreibungen sowie Positionsnummern wird keine Gewähr übernommen.
C.-J. Busatis GmbH

Stand 06/2009

Conditions for Auctions - Extract

The following conditions apply to all sales contracts made at the auction as well as at the free sale:
  1. Each item is sold in the state maintaining at the time of the auction. No warranty is given for a particular condition, completeness or special characteristics, and no liability is accepted for any faults or defects. Technical details, dimensions or years of manufacture are not binding. It is therefore recommended that items are viewed prior to purchasing them.
  2. As soon as an item of purchase has gone to a buyer at an auction, it is considered to be in his hands. This includes all liability and risks of accidental destruction, loss or damage due to fire, water, storm, theft or burglary. By acquiring an item, the buyer explicitly renounces all claims. However, the buyer only acquires full ownership rights to the item when the entire invoice amount has been paid and the money has been released on the seller's account.
  3. The buyer is obliged to accept the item he has acquired in the auction. The complete item acquired at the auction must be collected within the time limit that has been set. The buyer himself is responsible for loading and transporting the item. Should the date for collecting the item be exceeded, then the buyer will be liable for all follow-up costs.
  4. The auction fee is 15 per cent plus value added tax.
  5. All payments must be made only to the auctioneer who has signed the invoice.
  6. Invoices written during or immediately after the auction need to be checked for a second time, due to an excessive workload on our accountancy staff. - Errors and omissions reserved. -
  7. Damage occurred by the buyer or anyone acting on behalf of the buyer are the buyer's liability.
  8. No liability is accepted for accidents during the viewing or the auction, or while collecting the item.
  9. Additionally, only the German Conditions for Auctions are legally binding as quoted in the official auction catalogue.
  10. The place of jurisdiction and performance is Remscheid (Germany).
C.-J. Busatis GmbH

Stand 06/2009

 
© 2012 | C.-J. Busatis GmbH, Tenterweg 24, 42897 Remscheid, Tel: 0 21 91-62 12 5      
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